Um Euch einen angenehmen, geruhsamen und entspannten Urlaub im Buchenheinrich zu gewährleisten, bitten wir um die Beachtung einiger Regeln:
Bei eurer Anreise könnt ihr eure PKW`s auf dem hauseigenen Parkplatz abstellen- es gibt keine zugeteilten Plätze und es dürfen nur normale PKW`s (keine Wohnmobile etc.) geparkt werden. Das Einstellen von Wohnwagen- bzw. Wohnmobilen mit Anschluss an den Hausstrom ist ohne ausdrückliche Absprache mit uns nicht zulässig. Ihr könnt sonst auch gern die öffentlichen Parkplätze bzw. den Wohnmobilstellplatz der Stadt Garding benutzen.
Möchtet ihr euren PKW an der Wallbox laden, so sagt uns bitte vorab bescheid, damit wir diese freischalten und euch den Ladetarif nennen können.
Eure Fahrräder könnt ihr in der Fahrradgarage (links auf unserem Parkplatz) abstellen und einschließen (Schlüssel gibt’s von uns). – Hier könnt ihr auch eure E-Bikes an den entsprechenden Steckdosen laden.
Es ist nicht erlaubt Fahrradakkus mit in die Wohnungen zu nehmen !
Wir bitten euch, die zum Haus gehörenden Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit von euch selbst vorzunehmen. Bitte achtet darauf, beim Verlassen der Wohnung, sowie bei Regen und Wind die Fenster geschlossen zu halten, sowie die im Garten genutzten Sitzgelegenheiten zusammenzustellen. Außerdem achtet bitte darauf, dass beim Verlassen der Wohnung die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.
Die Wohnungen dürfen nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl- belegt werden und sind ausschließlich für die Nutzung zu Urlaubszwecken bestimmt.Werden Objekte überbelegt oder Tiere in die angemieteten Objekte gebracht, wird der Mietvertrag von uns fristlos gekündigt.Sämtliche Einrichtungsgegenstände incl. der WC`s, Duschen, Stühle etc. sind für eine Belastung bis 120 Kg ausgelegt.Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.
Feuerwerk, Grillen und offene Feuerstellen sind in den Ferienobjekten grundsätzlich untersagt. Beim Rauchen im Freien ist auf die Glut der Zigarette zu achten. Das Rauchen in den Mieträumen ist untersagt und nur auf der Terrasse und im Garten erlaubt, sofern Rauch und Gerüche nicht in die Mieträume ziehen können. Die Asche und Zigarettenabfälle sind zu beseitigen.
Die angebotenen Ferienobjekte sind zur Selbstversorgung ausgelegt. Bitte bringt euren Bedarf an Geschirrtüchern, Hygieneartikeln, Gewürze, Küchenrollen, Toilettenartikel und alles weitere benötigte Verbrauchsartikel mit.
- Das Mietobjekt ist besenrein zu hinterlassen. Angefallener Müll ist selbstständig in den zugewiesenen Abfalltonnen zu entsorgen, die Mülltrennung ist zu beachten.
- Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe, Gläser, etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Schränken zu verstauen.
- Flaschen sind in den örtlichen Flaschencontainern zu entsorgen.
- Fenster und Türen sind bei Abreise zu schließen. Licht, Heizung (frostsicher) sowie elektrische Geräte sind auszuschalten.
- Bei Missachtung dieser Vorgaben behalten wir uns vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.
Das Inventar ist pfleglich zu behandeln und darf nicht aus dem Mietobjekt entfernt werden. Möbel und Einrichtungsgegenstände sollten nicht umgestellt werden. Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind von euch zu ersetzen. Verursachte Schäden sind unverzüglich bei uns anzuzeigen. Die Vollständigkeit des Inventars wird von uns nach Abreise kontrolliert.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seit ihr als Mieter verpflichtet bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich bei uns anzuzeigen. Für ein Abhilfeersuchen wendet euch bitte direkt an uns, damit wir geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen können. Für die Benutzung technischer Geräte gilt, dass sofern keine Gebrauchsanweisung vorhanden ist, ungeübte Benutzer von einer Inbetriebnahme dieser Geräte Abstand nehmen sollten.
Die Haustür des Mietobjektes ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.
Im speziellen wird darauf hingewiesen, dass das Herunterspülen von feuchtem Toilettenpapier und sonstigen Hygieneartikeln in den Toiletten ausdrücklich untersagt ist. Dieser Hinweis gilt auch dann, wenn solche Hygieneartikel vom Hersteller als toilettentauglich ausgewiesen werden. Für die Beseitigung von nach Zuwiderhandlung eintretenden Verstopfungen oder Ausfall der Toilettenanlage haftet ihr als Mieter vollumfänglich.
Für die Endreinigung wird eine Endreinigungspauschale erhoben (Höhe Objektabhängig).
Bei Buchungen werden grundsätzlich Bettwäsche und Handtücher (außer Geschirrtücher) gestellt. Die Möglichkeit, eigene Wäsche mitzubringen, ist nicht gegeben.
Die Miettagespreise verstehen sich inklusive Nebenkosten für Strom, Wasser und Heizung.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung sind wir als Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.