Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen der oben bezeichneten Ferienwohnungen sowie alle für Sie (den Gast) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieterin. Abweichende Bedingungen, auch soweit sie z.B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes enthalten sind, werden nur dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn sie von uns (der Vermieterin) ausdrücklich in Textform anerkannt werden.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Online-Reservierungen durch den Gast sind nach erfolgter Anzahlung bindend. Ein Mietvertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung der Vermieterin zustande. Diese erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt Ihrer Buchungsanfrage. Abweichungen vom Inhalt der Buchungsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung der Vermieterin in Textform.
Die Unter- und/oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken und/oder außerhalb der vereinbarten Buchungszeiträume bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieterin in Textform.
Wir sind verpflichtet, die gebuchte Ferienwohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung steht Ihnen, soweit nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart, am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise kann am Anreisetag bis spätestens 21.00 Uhr erfolgen. Eine spätere Anreise ist nur nach Absprache und rechtzeitiger Information per Email oder Telefon möglich.
Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Preise für die gebuchte Ferienwohnung und etwaige vereinbarte weitere Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für von Ihnen veranlasste Leistungen und Auslagen der Vermieterin gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise drei Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich die Vermieterin das Recht vor, die vereinbarten Preise um den entsprechenden Betrag zu erhöhen.
Zahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Euro zu leisten und können per Kreditkarte und Überweisung erfolgen.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises für den Aufenthalt fällig. Die restlichen 80% müssen bis vier Wochen vor dem Anreisetag auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein (Restzahlung). Für Buchungen innerhalb von vier Wochen vor dem Anreisetag wird die volle Summe mit Erhalt der Buchungsbestätigung sofort fällig.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Vermieterin berechtigt, in Textform vom Mietvertrag zurückzutreten und die Ferienwohnung in dem geplanten Zeitraum anderweitig zu vergeben.
Sollten Sie Ihren Aufenthalt nach Anreise vorzeitig abbrechen, ist der Preis des gesamten Aufenthalts zu bezahlen, es sei denn, der Abbruch erfolgt aus Gründen, die von der Vermieterin zu vertreten sind.
Gegen Ansprüche der Vermieterin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufgerechnet werden. Gleiches gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
Mit der Buchung wird bestätigt, dass die [[ Hausordnung Hyperlink ]] der Vermieterin – auch zu finden unter [[ www.buchenheinrich.de Hyperlink ]] - zur Kenntnis genommen wurde und akzeptiert wird. Gravierende Verstöße gegen die Hausordnung führen zu einem sofortigen Kündigungsrecht der Vermieterin.
Eine Stornierung ist für Sie bis zum Tag der Anreise möglich. Die Stornierung muss in Textform bei der Vermieterin eingehen. Bei einer Stornierung steht der Vermieterin statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale zu, welche von Ihnen zu tragen ist (für die Entschädigung ist stets der Zugang der Stornierung bei der Vermieterin maßgeblich):
Stornierungszeitpunkt:
Entschädigungspauschale*:
Bis sechs Wochen vor Mietbeginn
20 %
Bis vier Wochen vor Mietbeginn
40 %
Bis zwei Wochen vor Mietbeginn
60 %
Bis eine Woche vor Mietbeginn
90 %
Weniger als eine Woche vor Mietbeginn
100 %
* in % des Mietpreises für den gebuchten Zeitraum
Das vorstehende gilt entsprechend, wenn Sie die gebuchte Ferienwohnung nicht in Anspruch nehmen, ohne dies der Vermieterin rechtzeitig mitzuteilen.
Ihnen steht der Nachweis frei, dass der Vermieterin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
Ein Rücktrittsrecht der Vermieterin vom Mietvertrag besteht – neben der Regelung in Ziff. 4.d. – insbesondere dann, wenn:
höhere Gewalt oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Sie bei der Buchung irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gemacht haben;
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziff. 2.c. vorliegt;
oder die Vermieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Vermietung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Vermieterin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.Organisationsbereich der Vermieterin zuzurechnen ist.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Das Rücktrittsrecht der Vermieterin ist unverzüglich in Textform auszuüben.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie unsererseits sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der vorstehenden Ziff. 8.a. umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten der Vermieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haften wir nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Vermieterin. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem zur Ferienwohnung gehörenden Grundstück („FeWo-Grundstück“) abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haften wir nicht, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Der Schaden sollte unverzüglich nach Kenntnis, spätestens beim Verlassen des FeWo-Grundstücks, gegenüber der Vermieterin geltend gemacht werden.
Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Etwaige Mängel an der gebuchten Ferienwohnung sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Die Vermieterin wird sich schnellstmöglich um die Beseitigung des Mangels bemühen. Ihr ist eine angemessene Frist zur Beseitigung einzuräumen. Der Vermieterin und ihren Gehilfen ist hierzu auch während der Mietzeit Zutritt zur mangelbehafteten Örtlichkeit zu gewähren. Ein Mangel an der gebuchten Ferienwohnung berechtigt nicht automatisch dazu, den Vertrag zu kündigen. Ein Minderungsanspruch für schuldhaft nicht gerügte Mängel tritt nicht ein.
Wir haften nicht für Umstände, die wir nicht zu vertreten haben bzw. die nicht die gebuchte Ferienwohnung selbst betreffen. Dazu zählen z.B. Straßen-/Bauarbeiten in der Gemeinde, geschlossene Läden, Stromausfall, veränderte Öffnungszeiten/Schließungen von Freizeiteinrichtungen am Ort oder in der Umgebung.
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